Sabbatical für Arbeitnehmer

Viele vor allem jüngere Arbeitnehmer möchten mit einem Sabbatical die Möglichkeit nutzen, während einer Auszeit von mehreren Monaten Dauer etwas für die eigene Weiterentwicklung zu tun und im Anschluss daran zu den gleichen Bedingungen weiterzuarbeiten. Haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch darauf, und wie lässt sich so ein Sabbatical finanziell regeln?

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bei einer Regelung über die Möglichkeit eines Sabbaticals im Arbeitsvertrag sollten jedoch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer große Sorgfalt walten lassen bzw. sich gleich der Unterstützung eines Fachanwalts versichern. So hat es für den Arbeitgeber entscheidende Bedeutung, dass er die Zubilligung des Sabbaticals und des entsprechenden Zeitraums von der betrieblichen Situation abhängig machen kann. Für den Arbeitnehmer gilt es darauf zu achten, dass die Rücklage der Wertguthaben, die für die Zeit des Sabbaticals gebildet werden, auch wirklich nach § 7d Abs. 3 und § 7e SGB IV insolvenzfest angelegt wird.

Das Sabbatical als Bestandteil des Arbeitsvertrags

In vielen neueren Arbeitsverträgen spielen die Bedingungen der Vergütung während einer längeren Freistellungsphase eine wichtige Rolle. Nachdem die üblichen Gleitzeitkonten zum Ausgleich von Mehrarbeit innerhalb desselben Jahres herangezogen werden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sogenannten Langzeitkonten davon abweichende Vereinbarungen treffen. Ein häufig gewähltes Modell sieht eine Absenkung der Regelvergütung während einer Ansparphase vor. Die eingesparten Anteile der Vergütung können dann während der vorgesehenen Freistellungsphase zur Auszahlung gelangen. Prinzipiell lässt sich die Regelung auch so vereinbaren, dass der Erdienungszeitraum mit verminderter Vergütung erst nach der Freistellungsphase abgeleistet wird. Für die vertragliche Gestaltung solcher Vereinbarungen sind u.a. folgende Fragen von Bedeutung:

  • Wie regeln die Vertragspartner die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer während einer der vereinbarten Phasen aus eigenen Stücken das Unternehmen verlässt?
  • Wie werden die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben geregelt, die den Arbeitnehmer während der Freistellungsphase absichern?
  • Wie erfolgt die Berechnung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers? Grundsätzlich unterliegt nach dem Zuflussprinzip nur der tatsächlich ausgezahlte Anteil der Vergütung der Lohnsteuerpflicht, während die Lohnsteuer für den angesparten Teil der Vergütung erst mit ihrem Erhalt fällig wird.
  • Für den Sonderfall, dass die verminderte Vergütung während der Arbeitsphase die gesetzlich festgelegten Grenzen des Mindestlohns unterschreitet, gelten eng umgrenzte Ausnahmeregelungen, die jedenfalls streng beachtet werden sollten. In solchen Ausnahmen gilt für Kurzzeitkonten ein Lohn- oder Freizeitausgleich innerhalb von längstens zwölf Monaten nach Erfassung der Leistung. Als Ausnahmeregelung für Wertguthabenvereinbarungen bei Langzeitkonten gilt nach § 2 Abs. 3 im Sinne des SGB IV, dass solche Wertguthaben hinreichend gesichert werden müssen.

In vielen großen Unternehmen gehören vertragliche Vereinbarungen zum Sabbatical bereits zum Standardvorgehen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Für die Neufassung solcher Vereinbarungen sollte jedoch die konkrete vertragliche Gestaltung speziell in Bezug auf die jeweilige steuerliche und versicherungsrechtliche Situation abgeklärt werden.

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