Entsendungen ins Ausland: Der Umgang mit Expatriates

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum ins Ausland entsenden will, sieht sich mit einer Vielzahl von Abstimmungs- und Regelungsaufgaben konfrontiert. Diese beinhalten die verschiedensten rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sowohl des Inlands wie des betreffenden Gastgeberlands. Ohne ausreichende fachliche Expertise beim Schnüren des Gesamtpakets drohen immense Probleme rechtlicher und finanzieller Natur und in Folge nicht selten auch geschäftliche Konsequenzen.

Expatriates im Auftrag des Unternehmens

Bei vielen größeren Unternehmen ist es fast schon an der Tagesordnung, aufstrebende High Potentials für einen längeren Zeitraum mit Managementaufgaben in Auslandsvertretungen zu betrauen. Andere Firmen planen eine Erweiterung der Geschäftstätigkeiten in ein anderes Land und müssen entsprechend erfahrene Fach- und Führungskräfte einsetzen, um den dortigen Aufbau zu gewährleisten. Die Entsendung eines Mitarbeiters überschreitet die Dauer der Dienstreise (bis zu drei Monate) und der Abordnung (bis zu zwölf Monate), unterscheidet sich aber auch grundlegend von einem dauerhaften Übertritt des Mitarbeiters mit einem gänzlich neuen Arbeitsverhältnis im betreffenden Ausland. Wenn die Dauer der Auslandsentsendung einen Monat überschreitet, ist laut § 2 Abs 2 Nachweisgesetz (NachwG) ein Auslandsarbeitsvertrag vorgeschrieben. In diesem sollen die Dauer der Tätigkeit, die Art und Weise der Bezahlung, zusätzliche Vergütungen/Aufwandsentschädigungen und die Bedingungen für die Rückkehr festgelegt werden. Doch sind damit viele der steuerlich und rechtlich relevanten Fragen noch nicht geklärt.

Fragen des Arbeits- und des Steuerrechts bei Entsendungen

Je nachdem, wie das Unternehmen im betreffenden Land organisiert ist, sind bereits im Vorfeld grundsätzliche Fragen zu beantworten. Welche Bedingungen sind an die Erteilung eines Visums und eines längeren Aufenthalts- und Arbeitsrechts geknüpft? Besteht bereits eine ausgewiesene Betriebsstätte des Unternehmens oder bedeutet die Entsendung eines Mitarbeiters möglicherweise die Entstehung einer solchen? Die damit verbundenen Voraussetzungen und möglichen Konsequenzen müssen genauestens überprüft werden. Üblicherweise ruht der inländische Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters, während er oder sie als Expatriate bei einem Ableger der Firma im Ausland tätig ist. Ein dort abzuschließender Arbeitsvertrag unterliegt natürlich den fiskalischen und arbeitsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes, die sich in vielen Punkten deutlich vom deutschen Arbeitsrecht unterscheiden können. Hier ist jedenfalls eine entsprechende Beratung durch Steuerberater und Fachanwälte entscheidend, die mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertraut sind. Das gilt insbesondere für Fragen des internationalen Steuerrechts und der möglichen bestehenden steuerlichen Abkommen zwischen Deutschland und dem Gastland. Die arbeitsrechtlichen Aspekte betreffen z.B.

  • Art und Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bestehende branchenbezogene oder generelle Tarifvereinbarungen
  • Höhe des Urlaubsgelds
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bedingungen für eine ordnungsgemäße Kündigung

Bedingungen und Ansprüche der Expatriates

Dazu kommen selbstverständlich auch die Wünsche und Ansprüche der möglichen Kandidaten, deren Einverständnis zu einer Entsendung von diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber abhängt. Zunächst gilt es die jeweiligen Einkommensvorstellungen mit den geschäftlichen Möglichkeiten und Erwartungen des Auslandseinsatzes ins Benehmen zu setzen. Des Weiteren spielt die Absicherung des Arbeitnehmers eine große Rolle. Je nachdem, ob es sich um ein Mitgliedsland der Europäischen Union handelt, greifen möglicherweise europäische Verordnungen oder es bestehen eventuell bilaterale Vereinbarungen. Gegebenenfalls muss auf freiwillige Formen der Versicherung zurückgegriffen werden, um die soziale Absicherung des Expatriates zu gewährleisten. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie sich die Rückkehr in das deutsche Arbeitsverhältnis nach dem Auslandseinsatz gestaltet. Die bisherige Tätigkeit wird wahrscheinlich von jemand anderem ausgeübt. Die Aufgaben und Arbeitsbedingungen am deutschen Standort haben sich in der Zwischenzeit ebenfalls geändert. Welche Aufgaben soll der Kandidat übernehmen und wie können mögliche Karrierepläne weiter realisiert werden? Falls in einem Unternehmen zukünftig regelmäßig Entsendungen geplant sind, kann die Entwicklung einer generellen Richtlinie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber langwierige Verhandlungen abkürzen und wesentlich erleichtern.

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